Provisions-, bauträgerfreie,

erschlossene Baugrundstücke

Sichtdreiecke

Sichtdreieck bedeutet das Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will.

Dazu benötigt er eine gewisse Zeitspanne. Die Wegstrecke, die ein Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße innerhalb dieser Zeit zurücklegen kann, muss in jede Richtung frei überschaubar sein. Vom Standpunkt des Verkehrsteilnehmers auf der untergeordneten Straße ergibt sich durch diese Wegstrecke ein Sichtdreieck.

Wenn nun dieses Sichtdreieck durch Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum oder ähnliches) nicht mehr überschaubar ist, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße zum gefährlichen Glücksspiel.

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