Provisions-, bauträgerfreie,

erschlossene Baugrundstücke

Leitungsrecht

Ein Leitungsrecht ist ein beschränktes Recht an einem fremden Grundstück und beinhaltet das Recht, eine oder mehrere Leitungen (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Abwasser, Telefon, usw.) auf dem fremden Grundstück zu verlegen und zu betreiben. Es wird als Belastung des betroffenen Grundstücks im Grundbuch eingetragen.

Die Leitungsführung über ein fremdes Grundstück kommt manchmal vor, wenn Baumaßnahmen von einem Bauträger gemeinsam durchgeführt werden, etwa bei einer Reihenhausanlage. Werden dann nicht zur rechtlichen Absicherung entsprechende Leitungsrechte als Grunddienstbarkeiten begründet, sind erhebliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Nachbarn oder zwischen Käufer und Bauträger zu befürchten.

×