Provisions-, bauträgerfreie,

erschlossene Baugrundstücke

Erbpacht

Das Grundstück wird nicht gekauft, sondern meistens für 99 Jahre gepachtet und verleiht dem Berechtigten das Recht, auf fremdem Grundstück ein „Bauwerk“ zu besitzen. Hierbei fällt eine monatliche Gebühr („Erbbauzins“) an und wird in einem Erbbauvertrag vereinbart. Die Höhe des Erbbauzinses ermittelt sich aus dem Grundstückswert und der Grundstücksgröße. Der Erbbauzins wird im Grundbuch durch Eintragung einer Reallast („Erbbauzinsreallast“) abgesichert.

Das Erbbaurecht war früher ein Instrument zur Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise mit Wohneigentum. Der Vorteil bestand darin, die Kosten für das Baugrundstück nicht aufbringen zu müssen.

In neuen Baugebieten fällt zudem ein einmaliger Erschließungsbeitrag an, der die Kosten für die Erschließung des Grundstücks (Kanalisation, Straßenbau) abdeckt. Lediglich in unserem Bebauungsgebiet „Haberkost“ in Kirchlengern (Kreis Herford) besteht diese Möglichkeit.

×