Provisions-, bauträgerfreie,

erschlossene Baugrundstücke

Einfriedung

Einfriedung meint das, was zum Schutz eines Grundstückes vor Störungen von außen errichtet wird. Die bauliche Anlage, die als Einfriedung gelten soll, darf nur diesen Zweck erfüllen. Eine Garagenwand kann nicht als Einfriedung geltend gemacht werden.

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