Provisions-, bauträgerfreie,

erschlossene Baugrundstücke

Bauträger

Unternehmen, das in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, Grundstücke erwirbt, diese schlüsselfertig bebaut und am Markt anbietet. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr. Bauträger benötigen eine Genehmigung nach § 34 c. 

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