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Bauträger
Unternehmen, das in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, Grundstücke erwirbt, diese schlüsselfertig bebaut und am Markt anbietet. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr. Bauträger benötigen eine Genehmigung nach § 34 c.
Unternehmen, das in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, Grundstücke erwirbt, diese schlüsselfertig bebaut und am Markt anbietet. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr. Bauträger benötigen eine Genehmigung nach § 34 c.