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Baustraße
Im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme werden die Kanalisation (Entsorgungsleitungen für Schmutz- und Regenwasser) sowie die provisorisch angelegten Straßen hergestellt. Diese „Baustraßen“ ermöglichen bereits die Befahrung mit LKWs und Baumaschinen für die Tief- und Hochbauarbeiten der neuen Wohngebäude im Baugebiet.
Im Anschluss an die Fertigstellung, (in der Regel) von 90% der Wohnbebauungen eines Baugebietes, wird der Straßenendausbau durchgeführt. Somit vermeidet man die zwangsläufig auftretenden Beschädigungen durch den Schwerlastverkehr während der Tief- und Hochbauarbeiten im Baugebiet an der Straßenoberfläche.
Es empfiehlt sich zudem für den Grundstückseigentümer, seine Grundstückbefestigung entlang der Verkehrsfläche erst nach dem Straßenendausbau vollständig auszubauen. Die anfallenden Anpassungsarbeiten bei Fertigstellung der Zufahrten vor dem Straßenendausbau zur Angleichung an die neue Straßenoberfläche, wären durch den Grundstückseigentümer zu tragen. Durch eine provisorisch angelegte Zufahrt auf den ersten Metern erspart man sich die unnötigen Kosten für die Angleichungsarbeiten.