Provisions-, bauträgerfreie,

erschlossene Baugrundstücke

Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen oder nicht. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden

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