"Blackenfeld" - Stadt Bielefeld


Daten & Fakten
- PLZ / Ort
- Bielefeld
- Gesamtfläche
- 10,3 ha
- Grundstücksgröße
- ca. 350 - 734 m²
- Bebaubarkeit
- voraussichtlich 2. Quartal 2024
- Bauplätze
- über 100
- Verfügbare Bauplätze
- 48
Vermarktungsbeginn für erste Grundstücke
Aufgrund des zu erwartenden hohen Arbeitsaufkommens im Zuge der Vermarktung der Baugrundstücke, haben wir uns dazu entschlossen, die Vermarktung in mehreren Abschnitten durchzuführen.
Der erste Vermarktungsabschnitt wurde Ende letzten Jahren abgeschlossen.
Eine weitere Vermarktungsphase wird voraussichtlich Anfang April 2023 beginnen und alle Interessenten, die sich bei uns auf die Interessentenliste haben setzen lassen, werde frühzeitig per Mail informiert.
Reservierungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Kurze Erläuterung zum Baugebiet
Der Bebauungsplan Nr. II/V6 "Wohnen zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede" wurde im Juni 2022 als Satzung beschlossen. Der notwendige Erschließungsvertrag mit der Stadt Bielefeld wird im Oktober/November 2022 beurkundet, so dass nunmehr alle Voraussetzungen erfüllt sind, mit der Vermarktung beginnen zu können.
Der vorgesehene Baubeginn für die Erschließungsanlagen ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen und die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2024. Somit sind die zu veräußernden Grundstücke frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 bebaubar.
Die jetzt angebotenen Grundstücke können mit Einzel- oder Doppelhäusern bebaut werden und ermöglichen eine zweigeschossige Bauweise mit Zelt- oder Walmdach. Geeignete Dachflächen von mehr als 50 m² sind mit einer Photovoltaikanlage zu versehen.
Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen, sowie der Begründung sind auf unserer Internetseite abrufbar. Weitere Unterlagen (z. B. Baugrundgutachten, Artenschutzbeitrag, Umweltbericht, Schalluntersuchungen, Verkehrsgutachten) können auf der Internetseite der Stadt Bielefeld aufgerufen werden.
Die Bebaubarkeit können Sie aus dem Bebauungsplan entnehmen. Wir bitten Sie, sich mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes intensiv auseinander zu setzen, damit Ihr gewünschtes Bauvorhaben sich auch auf dem ausgesuchten Grundstück umsetzen lässt.
Neben den notwendigen Verkehrsflächen sowie der Anlagen für die Entwässerung (naturnahes Regenrückhaltebecken, etc.), erhält das Bebauungsplangebiet einen ca. 27 % großen Flächenanteil von Grün- und Erholungsflächen, mit unterschiedlichen Qualitäten und Nutzungsmöglichkeiten.
Am westlichen Ende des 8 m breiten Ost-West-Grünzug ist ein Quartiersplatz geplant. Er soll mit Sitzmöglichkeiten ausgestattet und als Treffpunkt sowohl für die Bewohner des neuen Baugebietes als auch für Fest- und Veranstaltungsstandort (z. B. Weihnachtsmarkt) dienen. Der wesentliche zentrale Nord-Süd-Grünzug, mit Breiten von ca. 15 bis 25 m, enthält Spielplatzbereiche für unterschiedliche Altersstufen und verbindet durch Gehwege sämtliche Grünflächenbereiche, die als Rundgang zur Erholung einladen.
Aufgrund der Topographie des Plangebietes werden zur Regulierung des Geländes teilweise erhebliche Bodenbewegungen erforderlich. Einige Grundstücke und Verkehrsflächen werden daher mit vor Ort anstehenden Böden aufgefüllt, andere Grundstücke abgetragen.
Damit das Baugebiet nicht mit zu vielen Stellplatzflächen versehen werden, sind im Baugebiet für den Geschosswohnungsbau zwei zentrale Parkhausanlagen vorgesehen.
Diese Parkhäuser sollen zudem als zentrale Anlaufstelle für die Möglichkeit zum Carsharing dienen und mit Photovoltaikanlagen versehen werden, die den Strombedarf für die E-Mobilität liefern.
Im Baugebiet ist ein nachhaltiges Energieversorgungskonzept vorgesehen. Diese zukunftssichere und von Brennstoffen unabhängige Heizmethode erhält seine Wärme durch Geothermie mit Hilfe von ca. 150 Tiefenbohrungen. An dieses innovative Versorgungskonzept besteht für alle Baugrundstücke im Baugebiet ein Anschlusszwang. Somit sind von allen Käufern Contractingverträge für die Wärmeversorgung abzuschließen. Errichtet und betrieben wird das Nahwärmenetz künftig durch die Stadtwerke Bielefeld. Weitere Einzelheiten können Sie aus einem noch nachzureichenden Informationsblatt entnehmen.
Neben dem Kaufpreis für das Grundstück sind die üblichen Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbucheintrag), die Vermessungskosten und ein einmaliger Beitrag für den Anschluss an die Nahwärmeversorgung in Höhe von ca. 15.000,00 € zu berücksichtigen.